Da strampeln sich die Leute ab, um alle möglichen Gaunereien zu kaschieren, damit man ihnen nicht auf die Schliche kommt und der Justiz oder womöglich gar der Gerechtigkeit zuführt.

Da wird nach Südamerika geflohen, da werden Zeugen gekauft, Journalisten mundtot gemacht und Richter mit "schlüpfrigen SMS" (Bild-Zeitung) gefügig, Polizisten bestochen und Politiker sowieso, nur um mehr oder minder gerechten Strafen zu entgehen. Und dabei hat der gemeine motorisierte Verkehrsteilnehmer (vulgo: Autofahrer) längst einen Weg gefunden, einen - natürlich mobilen - rechtsfreien Raum zu schaffen. Straffreiheit to go, gewissermaßen.
Was es damit auf sich hat, kann man täglich in jeder halbwegs belebten Innenstadt beobachten: Jeder kann tun was er will, wenn er nur vorher den Warnblinker einschaltet. Und das ist gar nicht so schwer, viel leichter jedenfalls, als beim Abbiegen links oder rechts zu blinken (dazu waren die putzigen Dinger übrigens ursprünglich mal gedacht, man denke an den nostalgischen Ausdruck "Fahrtrichtungsanzeiger") oder gar die Nebelscheinwerfer gelegentlich mal auszumachen, wenn die Sichtweite ausnahmsweise über zwei Kilometer steigt. Aus eben diesem Grund, da haben sich die Ingenieure mal was bei gedacht, ist ja auch der unverhältnismäßig große Schalter für die Warnblinker in allen Autos auffällig und zentral platziert.
Kaum blinkt man dann an allen vier Ecken, versteht auch die meist eher begriffstutzige Umwelt, was man mitteilen möchte, nämlich "aufgepasst Rest der Welt, ich mache hier jetzt eben mal kurz was, das Gesetzgeber, Bullen, uncoole Spießer und andere Nullen (also eigentlich alle außer mir selber) nicht in Ordnung finden, habe aber gerade wirklich absolut keine Lust, mich wie Hintz und Kunz an irgendwelche Regeln zu halten."
Und auf geht's: Parken im Halteverbot, Fahren gegen die Einbahnstraße, Parken auf dem Gehweg, rückwärts Fahren auf der Autobahn, wenn man mal wieder auf der linken Spur mit 180 an der Ausfahrt vorbei gesemmelt ist (eine der wenigen Gelegenheiten übrigens, bei denen der einzelne, genauer gesagt linke, Blinker noch zum Einsatz kommt), Rangieren ohne auch nur annähernd den Überblick über die Grenzen seiner Riesenkiste zu haben, auf dem Standstreifen (nie begriffen, warum der so heißt?) rechts am Stau vorbei Ziehen... was halt so anliegt. Das schöne daran ist, dass man offenbar nichts Unrechtes tut und ergo auch nicht dafür belangt werden kann.
Aus genau diesem Grund ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch andere Ellenbogenmenschen - neoliberal "Gewinnertypen" - auf den Trichter kommen und ihre illegalen Aktivitäten unter den Schutz des Warnblinkers stellen. Man stelle sich das vor: Bankräuber und Steuersünder, RTL-Produzenten und andere Sittenstrolche, Unternehmensberater und andere Trickbetrüger, Politiker und andere Hochstapler, jeder permanent mit Warnblinker unterwegs, aber dafür endlich ohne den Zwang zu der lästigen Versteckerei - freier Raum zu Entfaltung der persönlichen Gewinnoptimierung. Genau betrachtet gehört die Grundlage dafür nicht nur in die Straßenverkehrsordnung, sondern gleich ins Grundgesetz.
A propos Straßenverkehrsordnung. Da steht unter §16 ("Warnzeichen") 2, dass "außer beim Liegenbleiben Warnblinklicht nur einschalten [darf], wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet [...]." Na ja. erstens trifft das ja meist zu mit dem Gefährden, also irgendwie so, und zweitens ist das Ding eh total reif für 'ne Aktualisierung. Schließlich steht unter § 50 auch immer noch, dass auf Helgoland der Betrieb von Kraftfahrzeugen sowie das Radfahren verboten sind.
Egal. Bei SUV und anderen Individualpanzern ab 45.000 Euro, so munkelt man jedenfalls zur Zeit in der Branche, experimentieren manche Hersteller schon mit stimmaktivierten Warnblinkern: Ein kurz gebelltes "Aus dem Weg, Ihr Maden!" oder "Nu' fahr' halt zu mit Deiner Schüssel!", schon ist der Warnblinker an und man kann ohne Angst vor Sanktionen die ganzen Störenfriede einfach aus dem Weg schieben. Irgendwozu müssen die 20 Kilo des verchromten Stahlstoßfängers vor dem Kühler schließlich gut sein.
Wer nun noch nicht genug hat und es partout genau wissen will: Auf der speziell für solche Fälle eingerichteten Juristen-Website
Volkstümliche Rechtsirrtümer findet sich auch die
Warnblinksitte.



